Analhygiene Harnwegsinfektion Zystitis

Frauen-, Mädchen- und Kinderleiden.

Ein besserer Weg mit Premium-Gesäßhandbrausen ist möglich.

Harnwegsinfektionen (HWI) bzw. Blasenentzündungen erleiden Frauen und Mädchen zum größten Teil (bis 80%) aufgrund von schlechter Analhygiene durch das Darmbakterium Escherichia coli (E-coli). Der Gebrauch von Toilettenpapier ist bekanntermaßen die unsauberste Art der Gesäßreinigung.

 

Feuchtpapiere führen oft zu Hautreizungen und verursachen infolgedessen Analekzeme mit Juckreiz und Brennen.

Die HWI gehört zu den häufigsten Erkrankungen bei Frauen und Mädchen, und kann recht schmerzhaft sein. Etwa jede zweite weibliche Person in Deutschland ist davon betroffen. Jedes Jahr haben Hunderttausende wiederkehrende Infektionen. Das geht zu Lasten der Gesamtgesundheit und des Immunsystems. Während der Schwangerschaft kann z. B. eine HWI zu einer Fehlgeburt führen.   

Die effektivste/sauberste und damit gesündeste Art der Gesäßreinigung ist das Abduschen des Anusbereiches mit klarem Wasser.

Die Premium Aquafem-Gesäßhandbrause ist mit ihrer multivariablen und mobilen Einsatzfähigkeit im Preis-Leistungsverhältnis schon die Spitzenklasse. Selbst die mit ca. 8000,- € teuersten Duschtoiletten oder Aufsätze kommen mit dieser speziellen Leistungsvielfalt nicht mit. Insbesondere sprühen diese festinstallierten automatischen und halbautomatischen Unterduschen ihren Wasserstrahl immer und unveränderlich in Richtung Scheidenvorhof. Laut Ärzteberichterstattung werden so häufiger Harnwegsinfektionen ausgelöst.

 

Manuelle Technik kann eben auch sehr große Vorteile haben, wie man sehen kann. Der rückwärts richtbare Duschstrahl ist ein absolutes

Alleinstellungsmerkmal der Prokdus Aquafem Premium-Gesäßhandbrause.

 

Die technische Problemlösung für Zuhause und im Urlaub bietet für alle die exklusiv von PROKDUS hergestellte Gesäßhandbrause AQUAFEM. 

Fragen Sie Ihren Arzt.

Höchstrichterliche Entscheidung des Bundessozialgerichts:

BSG Urt. v. 25.02.2015, Az.: B 3 KR 13/13 R; Rn.15, Nr. 2, Satz 5; Zitat: [Für den Versorgungsanspruch ist nicht entscheidend, ob das begehrte Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis (§ 139 SGB V, für Pflegehilfsmittel § 78 Abs 2 SGB XI) gelistet ist, denn es handelt sich bei diesem Verzeichnis nicht um eine abschließende Regelung im Sinne einer Positivliste. Vertragsärzte können seit dem 1.4.2007 somit auch (noch) nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistete, aber im Einzelfall medizinisch notwendige Hilfsmittel förmlich verordnen (§ 73 Abs 2 Satz 1 Nr 7 SGB V).

>>Mit anderen Worten: Sie können ihren Arzt um eine Verschreibung bitten, und beantragen damit bei ihrer Kasse das Hilfsmittel Gesäßhandbrause. Siehe auch unten, REHADAT, Rechtshinweise/Erstattung.<<