Innovatives proktologisches Binder-Duschsystem
Höchstrichterliche Entscheidung des Bundessozialgerichts:
BSG Urt. v. 25.02.2015, Az.: B 3 KR 13/13 R; Rn.15, Nr. 2, Satz 5; Zitat: [Für den Versorgungsanspruch ist nicht entscheidend, ob das begehrte Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis (§ 139 SGB V, für Pflegehilfsmittel § 78 Abs 2 SGB XI) gelistet ist, denn es handelt sich bei diesem Verzeichnis nicht um eine abschließende Regelung im Sinne einer Positivliste. Vertragsärzte können seit dem 1.4.2007 somit auch (noch) nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistete, aber im Einzelfall medizinisch notwendige Hilfsmittel förmlich verordnen (§ 73 Abs 2 Satz 1 Nr 7 SGB V).
>>Mit anderen Worten: Sie können ihren Arzt um eine Verschreibung bitten, und beantragen damit bei ihrer Kasse das Hilfsmittel Gesäßhandbrause. Siehe auch unten, REHADAT, Rechtshinweise/Erstattung.<<
Demenzerkrankung und Analhygiene
Die richtige Hilfsmittel-Unterstützung
ist bei der überwiegenden Menge der Angehörigenpfleger weder als Information noch als Hilfsmittel vorhanden. Das oft auf Tabudenken beruhende Informationsdefizit ist dabei wohl das größere Problem.
In diversen Gesprächen wurde immer wieder darüber berichtet, wie enorm sensibel Demenzerkrankte auf die quasi fremdbestimmte Analhygiene reagieren. Auch sind verbale Entgleisungen bis hin zu Wutausbrüchen zu verzeichnen.
Das bis heute noch fast überall übliche Handreinigen mit Toilettenpapier und ggf. mit Feuchtpapier ist in aller Regel ein tief eingreifender Vorgang in das Empfinden des Pflegebedürftigen. Andererseits bürgt die Handreinigung einige Unfallrisiken zu Lasten beider Parteien. Für die Handreinigung ist es notwendig, dass sich die pflege-bedürftige Person auf dem Klo sitzend möglichst weit nach vorne in einer Kutscher-haltung beugt. So kann die Pflegekraft von hinten den Po abwischen. In anderen Fällen wird die Person sitzend zur linken oder zur rechten Seite gekippt (auf halbe Pobacke sitzend), damit die Reinigung seitlich erfolgen kann. Weitere Möglichkeiten ergeben sich aus einer stehenden leicht nach vorne gebeugten Haltung heraus, oder in dem die Person zum abduschen auf den Badewannenrand gesetzt wird.
Bei allen Möglichkeiten muss die Pflegekraft jedoch immer den Kraftaufwand berück-sichtigen, um die zu pflegende Person halten zu können. Hierbei ergeben sich automatisch schon Unfallrisiken. Denn wenn die Person wegrutscht oder sonst wie das Gleichgewicht verliert, kann sie zwangsläufig die Pflegekraft mit umreißen. Auf dem Badewannenrand sitzen kann die Person nach hinten abrutschen und sich schwere Verletzungen zuziehen. Viel hängt von der Körpergröße und vom Körper-gewicht ab. Und mit einem Arm eine Person in gebeugter Reinigungshaltung richtig festzuhalten ist nicht gerade einfach.
Das tägliche Ringen um Sauberkeit verlangt viel Kraft und Einsicht der Pflegekraft besonders dann, wenn es z. B. um die Mutter oder um den Vater geht. Es gibt keinen Zeitpunkt - und in der Nacht schon gar nicht -, wo es einmal etwas einfacher wird. Nur die Gewöhnung und die quasi technische Abarbeitung hindern zweifelnde Gedanken und Empfindungen permanent vorhanden zu sein. Pflegende Angehörige brauchen Hilfe, die allzu oft viel zu wenig oder überhaupt nicht vorhanden ist.
Der Tod des pflegebedürftigen Angehörigen ist oftmals - wenn nicht sogar fast immer - eine echte Erlösung vom Pflegetrauma. Erst danach ist der Wiedereintritt in ein eigenes Leben wieder möglich. Eigene seelische und/oder körperliche Schäden wie Bandscheibenvorfall und andere Dinge müssen dann erst einmal behandelt werden, bevor richtig durchgeatmet werden kann.
Mit den heutigen neuartigen proktologischen Duschhilfen bzw. Gesäßhandbrausen ist die Gesäßreinigung um ein vielfaches leichter, schneller und für die pflegebedürftige Person auch noch gesünder.
Die Abduschung und die Trocknung erfolgt in Sitzhaltung von vorne. Siehe Bild oben.