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Patientenrechte - Analhygiene-Hilfsmittel

#Patientenrecht auf ärztliche Verschreibung und Krankenkassen-Erstattung von #Hilfsmitteln nach geltenden Gesetzen+Recht-sprechung. KK-Mitarbeiter lügen, wenn sie behaupten, dass nur Hilfsmittel die im Hilfsmittelverzeichnis enthalten sind erstattet werden (dürfen). 

Höchstrichterliche Entscheidung des Bundessozialgerichts:

BSG Urt. v. 25.02.2015, Az.: B 3 KR 13/13 R; Rn.15, Nr. 2, Satz 5; 

 

Zitat: [Für den Versorgungsanspruch ist nicht entscheidend, ob das begehrte Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis (§ 139 SGB V, für Pflegehilfsmittel § 78 Abs 2 SGB XI) gelistet ist, denn es handelt sich bei diesem Verzeichnis nicht um eine abschließende Regelung im Sinne einer Positivliste.] 

 

Vertragsärzte können seit dem 1.4.2007 somit auch (noch) nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistete, aber im Einzelfall medizinisch notwendige Hilfsmittel förmlich verordnen (§ 73 Abs 2 Satz 1 Nr 7 SGB V).

 

>>Mit anderen Worten: Sie können ihren Arzt um eine Verschreibung bitten, und beantragen damit bei ihrer Kasse das Hilfsmittel Gesäßhandbrause. Siehe auch unten, REHADAT, Rechtshinweise/Erstattung.<<